Hundefreilauf


Möchten Sie Ihrem Hund mehr Bewegung außerhalb der gewöhnlichen Spaziergänge ermöglichen?

 

Dafür biete ich exklusiven Hundefreilauf auf meinem 3500 Quadratmeter großen, umzäunten Gelände in 33758 Schloß Holte-Stukenbrock an.

Die Zaunhöhe beträgt 150 cm, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten.

 

Jede Privatperson, die Interesse daran hat, kann sich gerne bei mir melden.

Sie haben die Möglichkeit, die Fläche für sich zu reservieren, um Ihrem Hund die Freiheit zu geben, ohne Leine zu laufen. 

 

Zögern Sie nicht, mich anzurufen. Tel.: 0170-50 90 331

 

Hier leider noch die Vorgaben zum Thema Landeshundegesetz:

Grundsätzlich sind bei mir alle Hunderassen und alle Mischlingshunde herzlich willkommen.

Ich persönlich trenne die Hunde nicht nach den Vorgaben des Landeshundegesetzes. Muss mich aber wie dessen Hundehalter auch, an die Vorgaben halten.

 

Laut Auflagen gelten jedoch für das Betreten des Hundefreilaufs, wie auch für die Hundeschule die Bestimmungen und Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW - hier insbesondere auch auszugsweise die Paragraphen: §3, 4 und 10.

Ich weise deshalb darauf hin, dass Hundehalter, die Hunde nach den o.g. Paragraphen mit auf den Freilauf/zur Hundeschule bringen möchten, die entsprechenden Auflagen der Genehmigung zur Haltung solcher Hunde einhält.

Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung.


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Regeln und Nutzungsbedingungen Gelände und Freilauf
Regeln, Nutzungsbedingungen, Haftungsaus
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Haftungsausschluss nach §833
Haftungsausschluss nach § 833.pdf
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